…ein kleiner Schritt gegen die Vorratsdatenspeicherung


Manche feiern grad erst einmal, das ist auch gut so, denn immerhin wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gekippt. Das ist ein Hinweis auf den Weg in Richtung Datenschutz unschuldiger Bürger.

Leider konnten sich die Richter jedoch weder zu einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof entscheiden, noch lehnten sie das Gesetz völlig ab. In anderer Form, darf also durchaus wieder gespeichert werden. Zwei der Richter konnten sich selbst zu dieser noch sehr vorsichtig gehaltenen Entscheidung nicht durchringen, insgesamt also schon noch weit entfernt vom Kippen des Gesetzes wie es wünschenswert wäre.

Die Süddeutsche berichtet recht umfassend und schließt mit dem Satz:

„Man kann nur hoffen, dass dies nicht die Vorboten eines allmählichen Schwenks der Rechtsprechung des Ersten Senats sind, der bisher den Rechtsstaat hochgehalten hat.“

Den ersten Hinweis auf die fehlende Vorlage an den EuGH las ich bei Jürgen auf schneeschmelze. Auch Thomas Stadler hat Bedenken und verweist auf weitere Beiträge. Die Juristen haben wohl überwiegend Bedenken, da die vom Thema am meisten verstehen, wird es mir da schon wieder etwas mulmig.

Die Begeisterung der Justizministerin einiger anderer unmittelbar nach dem Urteil sind also mit Vorsicht zu genießen. Es ist einfach nur ein Schritt und es ist weiterhin nötig darum zu kämpfen, dass die Rechte der Bürger erhalten bleiben.

Auch der Kommentar zum Urteil von Markus auf netzpolitik.org weist darauf hin, dass das leider nur ein Teilsieg ist. Der AK Vorratsdatenspeicherung formuliert direkt die nächsten Schritte. Die Pressemitteilung der Piratenpartei Baden-Württemberg verweist ebenfalls auf die fehlende Vorlage an den Europäischen Gerichtshof.


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