Hetzner – Zensur?

Antwort von Hetzner zum Zensurvorwurf per E-Mail

Antwort von Hetzner zum Zensurvorwurf per E-MailAuf Golem las ich heute: Deutscher Provider unterstützt russische Zensur im AuslandAus einem am Mittwoch von Glavcom veröffentlichten Artikel geht hervor, dass eine Mitarbeiterin von Hetzner Online in einer E-Mail nicht nur eine Löschung des Artikels forderte, sondern auch mit einer Sperrung der Seite drohte, sollte Glavcom der Aufforderung nicht innerhalb von 24 Stunden Folge leisten.

Wir haben manches bei hetzner, deshalb wollte ich es genauer wissen und schrieb eine E-Mail:
Guten Tag Hetzner Online AG,
ich las gerade:

http://www.golem.de/news/reporter-ohne-grenzen-deutscher-provider-unterstuetzt-russische-zensur-im-ausland-1408-108452.html

Verstehe ich es richtig, dass Domaininhaber einer bei Hetzner gehosteten Webseite damit rechnen müssen, dass ihre Seite gesperrt wird, falls irgendjemand etwas auf dieser Seite nicht mag, auch wenn es nach deutschem Recht keinesfalls die Rechte anderer oder ein Gesetz verletzt?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Antwort von Hetzner

Hetzner antwortete bereits heute abend:

Guten Tag Frau Hauth,

bitte lesen Sie selbst was wir auf die Anfrage des Spiegels geantwortet haben:

...wir moechten zum genannten Fall keine Stellungnahme abgeben.
Jedoch beschreiben wir Ihnen gerne wie so ein Abuse
Fall verlaufen kann.

a. Hetzner erhaelt eine Abuse Meldung per Mail, Fax usw.
b. Hetzner fuehrt eine formelle Pruefung der Beschwerde durch.
c. Hetzner sendet die Beschwerde an die fuer Hetzner bekannte
E-Mailadresse des Kunden zur Stellungnahme / Behebung mit 24 Std.
Frist zu.
d. Erfolgt nach Fristablauf keine Reaktion/Stellungnahme des Kunden so
wird eine Erinnerung an den Kunden gesendet mit Angabe einer evtl.
Sperrung bei weiterer Nichtreaktion.
e. Bei weiterer Nichtreaktion wird diese Erinnerung dann nach weitern
24 Std. in der Regel nochmals versendet.
d. Reagiert der Kunde weiterhin nicht wird der Inhalt der
beanstandeten Webseite geprueft und ggf. die Sperrung druchgefuehrt um
Schaden fuer den Kunden und Hetzner abzuwenden.


Mit freundlichen Grüßen

Einerseits beruhigt mich der Hinweis, dass es geprüft würde, bevor man sperrt. Andererseits bleibt das Gefühl, je nachdem wer im Unternehmen dann prüft, kann da alles mögliche bei raus kommen.


2 Antworten zu “Hetzner – Zensur?”

  1. Ich glaube, der Fehler liegt darin, daß Hetzner nicht zwischen netzschädigendem Verhalten (DDoS, Einbruchsversuche, Spam, Malware-Verbreitung etc.) und „Meinungen, die anderen nicht passen könnten“ unterscheidet.

    Die 24-Stunden-Geschichte ist bei Spam etc. völlig in Ordnung, und ich bin froh, daß sie in solchen Fällen so schnell reagieren. Ich habe das schon selbst mehrfach erlebt, wenn ich Spamkommentare von anderen Hetzner-IPs gesehen und mich beschwert habe; kaum eine IP, über die ich einmal eine Beschwerde rausgeschickt habe, hat danach (i.S.v. „nach mehr als 24 h ab Beschwerde“) weitergespammt. Wenn doch, dann bekam ich auf weitere Meldung nahezu umgehend die Nachricht, daß der Host abgeklemmt worden sei. Und dann war jeweils Ruhe gewesen. Diesbezüglich arbeitet die Abuse-Abteilung zuverlässig, und sehe ich eigentlich auch als einen der Vorteile von Hetzner.

    Umgekehrt bekam ich letztens eine Beschwerde (na gut, eher eine Information) darüber, daß bei mir ein (tesweise installierter) Dienst nach außen offen ist, was potentiell zu Problemen führen könnte (da hatte das BSI offenbar reihenweise gemietete Hosts durchgescannt), aber da wurde nicht damit gedroht, bei Nichtreaktion meine Kiste vom Netz zu nehmen. OK, lag vielleicht auch daran, daß die Lücke noch nicht konkret ausgenutzt worden war. Ich hab den Dienst dann deinstalliert, war ja wie gesagt eh nur ein Test, und damit war’s gut.

    Wenn es um Meinungsäußerungen oder gar journalistische Angebote geht, ist aber deutlich mehr Fingerspitzengefühl gefragt, und da drängt auch die Zeit nicht so, daß man dieselbe 24h+24h-Regelung anwenden müßte. Insbesondere wäre hier zu fordern, daß der Kunde eine ordentliche Begründung bekommt und zu einer Stellungnahme aufgefordert wird, die je nach Kunde auch nicht binnen 24 h erstellt werden kann.

    Ich habe selbst auf meinem Blog und meiner statischen Website Artikel stehen, mit denen ich einigen Leuten kräftig auf die Zehen gestiegen bin – immer schön wahrheitsgemäß, versteht sich, auch wenn mancher das schon in den Graubereich von Art. 5 GG einordnen mag. Und ich beabsichtige durchaus, bei entsprechender Notwendigkeit weiterhin Leuten kräftig und schmerzhaft auf die Zehen zu treten, weiterhin im Rahmen und in den Grenzen der Meinungsfreiheit. Ich möchte nun nicht erleben, daß mir Hetzner ohne genauere Begründung aufgibt, einen dieser Artikel vom Netz zu nehmen und ansonsten damit droht, meinen Server abzuklemmen. Das wäre für mich ein Grund, mir umgehend einen anderen Provider zu suchen, selbst wenn die Sperrung nicht stattfindet.

  2. @atarifrosch Erst einmal danke für deinen ausführlichen Kommentar.
    Ja, die Unterscheidung wäre sinnvoll, wobei ich es so verstanden habe, dass sie noch prüfen würden:
    „d. Reagiert der Kunde weiterhin nicht wird der Inhalt der
    beanstandeten Webseite geprueft und ggf. die Sperrung druchgefuehrt um
    Schaden fuer den Kunden und Hetzner abzuwenden.“

    Die Frage ist daher, wer prüft, was und wie genau. Für mich ist es schon so, dass es da eben klare Unterschiede geben sollte zu Spammern und Servereinbrechern.

    Und ja, klar, wenn Hetzner eher in Richtung Sicherheit für sie selbst, also im Zweifel lieber sperren, als genauer hinsehen geht, dann werde auch ich mir überlegen, wer anderes anbietet.

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