Prozentrechnen bei easycash ;-)


Aus der Reihe Kundenservice und so… ;-) Zunächst mal vorab:

  • ich bin zuweilen etwas naiv
    • weil ich immer noch glaube, dass Unternehmen wissen was sie tun
  • ich bin zuweilen ein wenig bockig
    • weil ich so ein Gerechtigkeitsempfinden für manche Dinge habe, was nicht mit den AGB einiger Unternehmen kompatibel ist
  • ich kann mir, wenn es um Geld geht keine Zahlen merken
    • das ist einfach so, ich kümmere mich zwar um unsere Finanzen, mir fällt auf, wenn etwas nicht stimmt, aber direkt gefragt kann ich keinen exakten Betrag irgendeiner Einnahme oder Ausgabe sagen
  • Screenshoteasycash Webseite mit Terminal

Terminal für Kartenzahlung bei easycash

2004 als ich miradlo eröffnete hatte ich zunächst noch einige Kunstgewerbeartikel im Sortiment und die Informatik lief erst einmal im Hintergrund. Deshalb bot es sich an Kartenzahlung anzubieten. Meine Bank empfahl mir easycash, die sagten ich könne so ein Terminal kaufen oder leasen, kaufen war sündhaft teuer, also habe ich es geleast für fünf Jahre.

Letztes Jahr gaben wir auch die letzten Reste an Kunstgewerbe auf und damit war klar, dass es nicht mehr sinnvoll ist Kartenzahlung anzubieten, denn Webseiten und Webapplikationen werden per Rechnung nicht mit EC-Karte bezahlt. Daher fragte ich bei easycash an, welchen Rabatt der Vertrag bei vorzeitiger Kündigung vorsieht.

easycash zu vorzeitiger Kündigung im Mai 2008

Sie haben einen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit bis zum 30.11.2009 abgeschlossen. Wenn Sie nun den Mietvertrag vorzeitig aufheben möchten, dann bieten wir Ihnen die Aufhebung des Vertrages verbunden mit einer Zahlung von 100 Prozent der Restmietlaufzeitberechnung an. In Ihrem Fall beträgt die Restlaufzeitberechnung 288,00 Euro.

Hm:

  • Vertrag bis zum 30.11.2009
    • ja, soweit so klar
  • 100% der Restlaufzeitberechnung
    • Wie bitte? 100%

Ich fragte noch nach, ob sich da gar nichts dran ändern ließe, jedoch auch nach mehreren Mails blieben sie dabei, nein 100% stünde in ihren AGB.

Na denn, mit einem solchen Unternehmen streiten ist es unsinnig, dazu hatte ich keine Lust. Allerdings sah ich nicht ein, dass sie dann ihr Gerät früher zurück bekämen, also ließ ich es ruhen.

easycash zu vorzeitiger Kündigung im März 2009

So allmählich wollte ich jetzt das Ding doch loshaben und lieber noch einmal zahlen, statt immer die monatliche Rate. Ich fragte also erneut an, unter welchen Bedingungen ich vorzeitig kündigen könnte. Warum ich das wissen wollte? Nun, ich habe kein Gedächtnis für Zahlen, ich wollte wissen mit welchem Restbetrag ich rechnen muss. Dieses Mal kam die Antwort per Post:

Sie haben einen Mietvertrag mit einer festen Laufzeit bis zum 30.11.2009 abgeschlossen.

Ihre Kündigung haben wir zum 31.03.2009 vorgemerkt. Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen fällt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Abschlagszahlung von 50 Porzent der Restmietlaufzeit an. Mit Ihrer letzten Leistungsabrechnung werden wir die vertraglich vereinbarte Abschlagszahlung in Höhe von € 96,00 von Ihrem Konto einziehen.

Ähm, wie?

  • Vertrag bis zum 30.11.2009
    • ja, soweit so klar
  • Kündigung
    • na gut, ich hatte nur nach den Bedingungen gefragt, eigentlich noch nicht gekündigt, aber egal…
  • 50% der Restlaufzeitberechnung
    • Wie bitte? 50%

Wie gesagt Geldbeträge kann ich mir nicht merken, aber ich wusste ganz sicher, dass ich über 100% diskutiert hatte, weil ich das als extrem unfair ansah. Jetzt plötzlich waren es nur noch 50%, wie geht das?

Die Lösung was für easycash 100% sind

Ich schaute also mal nach, was die monatliche Miete ist, das sind 23,90 €.  Ich prüfte die Restlaufzeiten, im Mai 2008 waren es noch 19 Monate. Jetzt wären es noch acht Monate, die zu zahlen sind. Ich rechnete mal nach:

Datum Restlaufzeit in Monaten monatliche Rate 100% Restbetrag easycash Restbetrag entspricht Prozentsatz des Rests
Mai 2008 19 23,90 454,10 288,00 63,4%
März 2009 8 23,90 191,20 96,00 50,2%
  • Nun die 100% vom Mai 2008 entsprechen 63,4% der Restbetrags. Es wären also keine 100% gewesen, die sie verlangt hätten.
  • Die AGB, die doch eigentlich bei Abschluss meines Vertrags zugrunde liegen, scheinen sich im letzten Jahr zu meinen Gunsten geändert zu haben und gehen jetzt nicht mehr von 63,4% sondern von 50,2% aus.

Tja, was lerne ich daraus?

Vertraue niemals der Berechnung auch nicht bei einem Unternehmen, welches ausschließlich von Zahlenkram lebt.

Ich werde denen das Ding jetzt zurückschicken, die angegebenen 96 Euro zahlen und mich ansonsten einfach nur wundern, wie professionell dieses Unternehmen mit den eigenen AGB und ihren Kunden umgeht. ;-)


3 Antworten zu “Prozentrechnen bei easycash ;-)”

  1. Hi,
    also an Punkt eins solltest Du dringend was ändern, denn das ist nicht mehr der Normalfall, dass Unternehmen dies wissen. Ein gutest Stück skepsis ist immer angebracht. Ich rechne immer alles nach (soweit möglick) und finde nicht selten Fehler…

  2. Naja die meisten Firmen wissen schon GENAU was sie tun….und das ist ja auch gerade das Problem in vielen (ok positiv gesagt: manchen) Fällen. Oftmals wird einfach mit der Unwissenheit und der Gutgläubikeit einiger Kunden spekuliert. Insbesondere wenn es um Zahlen geht haben viele einfach gar nicht die Lust und Zeit sich eingehender damit zu befassen, hier wird viel zu oft gutgläubig in Unternehmen vertraut.

  3. @Juergen tja, leider ist es nicht mehr so. Inzwischen schaue ich auch schon häufiger genauer, weil es wirklich selten einfach so klappt…

    @Katrin
    Es ist meines Erachtens beides, einerseits geht immer häufiger auch bei Unternehmen etwas schief, selbst wenn es nur um Standardangelegenheiten geht.

    Andererseits steckt teils auch Methode dahinter, das habe ich bei ja z.B. bei meinen Artikeln zu united domains
    http://www.utele.eu/blog/index.php?s=united+domains
    schon erwähnt…

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