Datenschutz theoretisch und praktisch ::: Was kann ich selbst tun?


  • Baby-Tux der Linux-Pinguin Tux: Augen zu?!

Über die Dokumentation der gläserne Deutsche und das Thema Online-Reputation, habe ich ja vor kurzem schon berichtet. Heute im zweiten Teil geht es um Datenschutz, illegales Handeln und wie man sich selbst schützen kann.

Datenschutz in Deutschland

Auch hier war ich wohl zu naiv. Da einerseits von jedem kleinen Blogger und Webseitenbetreiber vieles gefordert wird, was den Datenschutz der Besucher und Kommentatoren angeht, dachte ich, dass das auch für größere Unternehmen und insbesondere die öffentliche Verwaltung gilt. Tja, falsch gedacht. :-(

Um den massiven Datenhandel, der eine nahezu vollständige Durchleuchtung jedes Einzelnen ermöglicht, etwas einzudämmen, war ursprünglich ein Gesetz geplant. Das Datenschutzgesetz sollte das Listenprivileg abschaffen, von dem ich bislang gar nicht wusste, dass es das gibt. Dieses Listenprivileg erlaubt, Zitat Wikipedia:

„personenbezogene Daten zu Werbezwecken und zu Zwecken der Markt- und Meinungsforschung zu nutzen und an Dritte weiterzugeben. Es ist somit unter anderem die Rechtsgrundlage für den Adresshandel. (…) Demnach ist es erlaubt, Adressenlisten mit Name, Anschrift, Geburtsjahr, Beruf und einem weiteren Merkmal zu speichern, an Dritte weiterzugeben sowie für werbliche Ansprache, insbesondere im Direktmarketing, und Marktforschung zu nutzen. Eine Zustimmung des Betroffenen ist dabei nicht erforderlich. „

Hieran sieht man deutlich, dass Datenschutz nicht ernst gemeint ist, sondern dass eine Lobby wie Direktmarketing und Adresshandel einfach alles darf, was allen anderen verboten ist. Zur Zeit jedoch sieht es aus, als würde dieses Lobby nach einigen Veranstaltungen mit Politkern die Idee dieses Listenprivileg zu verbieten wieder kippen. Zur Zeit scheinen nur noch die Grünen und die Piratenpartei gegen diese Regelung zu sein.

Illegales Handeln und freiwillige Datenherausgabe

Natürlich hilft kein Gesetz gegen illegales Handeln, was immer wieder geschieht. Ebensowenig nützen Datenschutzgesetze etwas gegen den Staat selbst, denn sobald ein „begründeter Verdacht“ besteht ist sowieso jede Form von Überwachung zulässig.

Erschreckend fand ich in der Dokumentation, wie problemlos das BKA (Bundeskriminalamt) jedwede Information von privaten Stellen bekommt, wenn sie sich an diese wenden. Ob Reiseveranstalter, Bank, Bahn oder ähnliches jede Information wurde auf eine simple Anfrage hin herausgegeben.

Wie schütze ich meine Daten? Tipps von Datenschützern

Tipps von den Datenschützern, die sich auch in der Sendung äußerten, wie man sich schützen kann gibts im Artikel „Wie schütze ich meine Daten?„. Dort stehen Hinweise

  • für den Umgang mit dem eigenen Rechner
    • nicht den Internet Explorer oder Google Chrome, sondern besser den Firefox nutzen
    • der Tipp, dass Linux tendenziell sicherer ist als Windows
    • die altbekannten Warnungen vor E-Mail-Anhängen von unbekannten Empfängern
  • die Datenschützer weisen auch auf das Verhalten in sozialen Netzwerken hin
    • wer etwas im Internet veröffentlicht sollte davon ausgehen, dass die Information dort bleibt und jeder sie lesen bzw. ansehen kann
  • auf den Umgang mit dem Mobiltelefon
    • insbesondere sollte man bedenken, dass es Programme gibt, die die eigenen Daten zentral im Internet speichern. Das kann praktisch sein, damit ist jedoch die Chance, dass auch andere die Daten lesen können deutlich höher. Gewarnt wird bei Bedenken vor dem Google-Handy, welches alle Daten zentral auf Servern von Google speichert.
  • auf die Unsicherheit bei RFID-Chips
    • diese Chips befinden sich an Produkten, am Reisepass oder anderen Ausweisen sind, können auch von Fremden ausgelesen werden
    • in der Sendung sagten sie auf eine Entfernung bis zu zehn Metern ist Auslesen vom Träger unbemerkt möglich
  • auf Google
  • und auf Datenhändler und Datendiebe
    • viele Rabattsysteme und Gewinnspiele haben nur das Ziel Daten zu erheben, man sollte sich daher gut überlegen, woran man teilnimmt

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