united-domains fordert Webspacekosten trotz wirksamer Kündigung


Den Anfang der Geschichte schrieb ich ja bereits im April „Service und kundenunfreundliches Verhalten“ nach einigen weiteren Versuchen. Aber nochmal in Kurzfassung:

Domains kündigen

Am 9. Januar 2008 kündigte ich vier Domains bei united-domains. Ich bekam eine Bestätigung mit dem Hinweis, ich müsse die Domains innerhalb von sechs Wochen umziehen.

Die Domains liefen vertraglich bis April 2008, laut den Vertragsbedingungen muss ich 2 Monate vor der jährlichen Verlängerung kündigen. Bei Anfang April, nahm ich an, dass Ende März wohl gut wäre um sicherzugehen, also musste ich rechtzeitig im Januar kündigen.

In dem Providerwechselformular entdeckte ich erstmals den Passus:

„Ab dem Tag der Kündigung hat der neue Provider 60 Tage Zeit den Wechsel durchzuführen. Sollte der Transfer zum neuen Provider innerhalb dieser Zeit nicht vollständig abgeschlossen werden, so wird die Transferfreigabe Ihrer Domain wieder zurückgesetzt. Ein Transfer kann dann nur durch ein erneutes Providerwechselschreiben gestartet werden. Die vertraglichen Abrechnungszeiträume laufen ungekündigt weiter. Das Providerwechselschreiben muss united-domains 2 Monate vor der jährlichen Verlängerung der Domain vorliegen (2-monatige Kündigungsfrist).“

Die Bestätigung kam recht schnell und enthielt erneut diesen Passus. Dieses Mal fragte ich nach, denn:

Kündigungsfrist und Wechselzeitraum

Bei rechtzeitiger Kündigung wie geschehen, würde das ja heißen, dass der Umzug spätestens am 9. März abgeschlossen sein müsste. Andernfalls müsste ich nochmal kündigen oder es fiele erneut die Jahresgebühr an.

Auch auf mehrfache Nachfrage war united-domains der Meinung, dass das so gut sei. Ich könne ja nochmal kündigen, wenn ich die Domains bis zum Vertragsende bei Ihnen liegen lasse wolle.

Ich vergaß das Ganze dann. Weder hatte ich erneut gekündigt, noch war der Umzugsantrag bereits abgeschlossen, als ich eine Rechnung bekam, die Kosten meiner gekündigten Domain seien fällig. Alle vier Domains ließ ich dann sofort umziehen, mit Freigabe dauert das jedoch etwas, der Transfer war am 10.4. abgeschlossen. Darauf kam jedoch eine Mahnung für drei Domains.

Kündigung nur für eine Domain wirksam?

Jetzt fragte ich mich, ob die Kündigung wohl nur für eine Domain gewesen wäre, darauf die Antwort, nein es läge an der unterschiedlichen Registrierung:

Domain Registrierung Ende Transfer
Domain1 *.eu 10.04.06 09.04.08 10.04.08
Domain2 *.eu 11.04.06 10.04.08 10.04.08
Domain3 *.eu 09.04.06 08.04.08 10.04.08
Domain4 *.eu 10.04.06 09.04.08 10.04.08

Für Domain2 *.eu habe das Ende des Zeitraums gerade noch gereicht, aber die anderen seien bereits neu für ein Jahr bei united-domains gehostet und deshalb müsse ich die Gebühren auch bezahlen.

Pro *.eu-Domain geht es nur für die Domain um 29 Euro, da ist kein Webspace dabei.

*.eu-Domains

*.eu-Domains werden von der Vergabestelle dem Provider erst zum Monatsende berechnet, d.h. united-domains musste ganz sicher für keine der Domains die Jahresgebühr entrichten. Wäre es nur um eine Domain gegangen hätte ich wahrscheinlich einfach nichts getan und die Lastschrift zugelassen, statt sie zurückzuweisen. Es ging jedoch immerhin um 87 Euro und ich hatte inzwischen das Gefühl, dass das eine Masche des Unternehmens ist zusätzlich Geld zu verdienen, weil sich wohl kaum jemand wehrt.

Es gab noch einigen Mail- und Schriftverkehr mit dem Unternehmen, sowohl vor als auch nach Einschaltung ihres Inkassobüros. Irgendwie hoffte ich, dass sich das Ganze doch noch so regeln ließe. Ich erwähnte auch, dass mein Anwalt auf kurze Rückfrage nicht der Meinung sei, ich sei zur Zahlung verpflichtet. Mein Versuch den Verbraucherschutz einzuschalten wurde von dort nicht beantwortet, vielleicht liest niemand, was über die Website ankommt.

Mahnbescheid von united-domains

Nun gut, ich hörte jetzt lange nichts mehr aber heute hatte ich den Mahnbescheid im Briefkasten.

  • fristgerechte und bestätigte Kündigung der Domains
  • Transfer zu spät abgewickelt (um einen bis zwei Tage)
  • Rechnungen in Höhe von 3*29 Euro also insgesamt 87 Euro (entspricht der vollen Jahresgebühr für eine Domain)
  • Mahnbescheid jetzt in Höhe von 222,84

Ich weiß grad noch nicht genau, was ich machen soll. Auf jeden Fall meine ich, dass da ein Unternehmen seine Macht ausspielt und damit gut Geld verdient…
Teil III united domains: Was hat ein Mietvertrag mit einer Kündigung zu tun?


3 Antworten zu “united-domains fordert Webspacekosten trotz wirksamer Kündigung”

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