Einige Feiertage sind bundesweit vom Tanzverbot betroffen, siehe Übersicht nach Bundesländern bei Wikipedia: Tanzverbot nach Bundesländern in Berlin gibt es beispielsweise genau drei Tage an denen zwischen 4 und 21 Uhr ein Tanzverbot gilt, das Karfreitag, Volkstrauertrag und Totensonntag. Baden-Württemberg hat rund 70 Tage Tanzverbot jährlich Ganz anders in Baden-Württemberg: Neujahr 03–11 Uhr DreiKönige 03–11 …
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