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Job verloren nach Facebookbesuch
29. April 2009 Ute
Der Südkurier meldete, dass in Basel eine Frau ihren Job verlor, nachdem sie sich während sie krankgeschrieben war, auf Facebook online war. Ich las die Meldung im Feedreader und wollte erst einmal mehr wissen, Facebook ein Kündigungsgrund?
Die Baslerin war wegen Migräne zu Hause geblieben. Eine Woche später wurde sie entlassen, weil sie sich während der Krankheit auf Facebook getummelt hatte. Wer Facebook besuchen kann, kann auch arbeiten, argumentierte ihr Chef. Gegenüber der Zeitung „20 Minuten“ bestätigte die Firma den Vorfall. Die 31-jährige Angestellte habe angegeben, sie müsse bei Migräne im Dunkeln liegen und könne nicht am Bildschirm arbeiten. Wie der Arbeitgeber zufällig festgestellt habe, sei sie aber im Internet auf der Webseite Facebook aktiv gewesen, zitiert die Zeitung aus der Stellungnahme der Firma. Dieser widersprüchliche Sachverhalt habe das Vertrauen in die Angestellte zerstört. Deswegen habe man sich von ihr getrennt.
Für mich ist es aus den obigen Angaben nicht zu entscheiden, ob ich dem Arbeitgeber oder der Arbeitnehmerin Recht geben würde. In einem Kommentar wurde auf unterschiedliche Gesetze in Deutschland und der Schweiz hingewiesen. Aus meiner Sicht geht es erstmal nicht um Gesetze.
In den weiteren Kommentaren wird sehr unterschiedlich argumentiert. Die einen meinen: ”
Geht’s noch?
Und Telefonieren oder zum Briefkasten gehen ist bei Krankheit dann auch nicht mehr erlaubt? (…) Es ist ja wohl ein Unterschied, ob jemand schätzungsweise eine Stunde im Internet ist, oder aber mehrere Stunden arbeiten muß. (…) Fraglich ist sowieso, ob man diesen Internetbesuch rein “zufällig” herausgefunden hat.”
Auch in der Schweiz muss man meines Wissens nicht angeben, weshalb man krankgeschrieben ist. Wer jedoch angibt wegen Migräne im Dunkeln liegen zu müssen und nicht am Bildschirm arbeiten zu können, muss aus meiner Sicht damit rechnen, dass sich ein Arbeitgeber wundert, wenn die Person dann auf Facebook unterwegs ist. Der Hinweis auf schätzungsweise eine Stunde im Internet entbehrt jeglicher Grundlage, denn obigen Informationen ist keine Zeit zu entnehmen.
Ob ein Internetbesuch rein zufällig gefunden wurde, oder bewusst danach gesucht wurde, ist wohl immer schwer nachweisbar. Einerseits gibt es sicherlich Unternehmen, die im ein oder anderen Fall ihren Mitarbeitern nachspionieren. Andererseits denke ich, muss heutzutage auch jeder Mitarbeiter der sich im Internet bewegt, damit rechnen, dass das auch ein Arbeitgeber mitbekommen kann.
Ein anderer Kommentator argumentiert:
Natürlich gehts noch…
Wenn man blau macht und angibt, im Dunkeln liegen zu müssen und nicht am Bildschirm arbeiten zu können, ist dieses Verhalten einfach nur dumm und gehört entsprechend geahndet. (…)
Auch diese Sichtweise ist meines Erachtens nicht ganz falsch. Klar, ob die Frau “blau gemacht hat” ist dem Artikel nicht zu entnehmen. Es ist jedoch schon schwierig zu verstehen, dass wer im Dunkeln liegen muss, dann doch bei Facebook online sein kann.
Online ist öffentlich
Wer sich unter dem eigenen Namen im Internet aufhält, muss sich schon im Klaren sein, dass das öffentlich ist. Deshalb sollte man sich da schon entsprechend verhalten. Bei Krankheit geht wohl kaum jemand vor der Tür des Arbeitgebers spazieren oder lässt sich irgendwo in öffentlichen Bereichen blicken, mal abgesehen vom Arzt- und Apothekenbesuch oder einem kurzen Lebensmitteleinkauf. Natürlich gibt es auch da Unterschiede, der Handwerker, der wegen eines gebrochenen Beins krank geschrieben ist, dem wird wohl kaum ein Arbeitgeber vorwerfen nicht krank zu sein, wenn er im Internet unterwegs ist. Bei einem Bildschirmarbeitsplatz und Migräne ist es jedoch schwierig Verständnis des Arbeitgebers zu erwarten.
Möchte man vermeiden, dass ein Arbeitgeber zufällig oder absichtlich etwas über die eigenen Online-Aktivitäten herausfinden kann, dann ist es sinnvoll ein Pseudonym zu nutzen. Das Hauptproblem bei solchen Themen ist aus meiner Sicht, dass es vielen noch nicht klar ist, dass alles im Internet öffentlich ist. Was man unter eigenem Namen im Netz so treibt, sollte man auf das beschränken, was man auch jederzeit auf einem öffentlichen Marktplatz sagen würde.
Etwas ausführlicher berichtet die schweizer Zeitung 20 Minuten, dort wird von bewusster Spionage des Arbeitgebers gesprochen. Sollte das nachweisbar sein, dann würde die Frau jeden Prozess gewinnen, denn in der Schweiz darf ein Arbeitgeber, auch bei Bewerbern, nicht im Internet nach weiteren Informationen suchen. In wieweit diese Regelung durchsetzbar ist und wieviele Arbeitgeber sich bei Bewerbungen daran halten, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Übrigens, ich habe bisher noch keinen Facebook-Account, weil mich schon die Registrierungsseite stört, ich mag es nicht, wenn ich gezwungen werde mein Geburtsdatum anzugeben. Ich bin viel im Internet unterwegs und ich mache das alles unter meinem Namen, allerdings überlege ich mir genau, was ich wo öffentlich schreibe…
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am Mittwoch, den 29. April 2009 um 00:05 Uhr veröffentlicht
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11 Reaktionen zu “Job verloren nach Facebookbesuch”
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Sehr spannende Frage. Interessant auch der Nebenaspekt, dass man in der Schweiz nicht mal einen Bewerber googeln darf – hab’ ich noch nie gehört.
______
Mein Pseudonym hat seinen Grund im Übrigen nicht darin, dass ich die letzten Tage mein “Krankfeiern” verheimlichen wollte.
heinzkamke(Kommentar zitieren)
Das haben mehrere Schweizerinnen beim Frauenbarcamp in Zürich bestätigt, dass das geltendes schweizer Recht sei.
Es gehe darum, eben nicht nach doofen Bildern beim StudiVz oder so zu entscheiden, sondern nur nach Unterlagen und persönlichem Eindruck.
Davon ging ich auch nicht aus.
Du hättest auch übertrieben viel Vorarbeit in das Pseudonym gesteckt, wenn es nur dazu da wäre, um trotz Krankheit online sein zu können.
_Ich_ glaube nicht, dass alle die ein Pseudonym nutzen es nur deshalb tun, um unerkannt vom Arbeitgeber zu sein.
Ute(Kommentar zitieren)
Wollte nicht an der Richtigkeit der Aussagen bzgl. Recherche in der Schweiz zweifeln, halte es nur für, wie soll ich sagen, weltfremd.
heinzkamke(Kommentar zitieren)
Ich und manch andere nicht-Schweizerin waren schon sehr verwundert und fragten explizit nach.
Ja, ich denke Regeln, die nicht prüfbar sind, sind überflüssig. Im Verlauf des Gesprächs bestätigten auch mehrere Schweizerinnen, dass Arbeitgeber selbstverständlich googlen.
Die Regel sagt halt, ein Bewerber darf nicht mit der Begründung: “Infos im online-Netzwerk XY über Sie gefielen uns nicht” abgelehnt werden. Nun, dann findet sich eben ein anderer Grund…
Ja, weltfremd passt
Ute(Kommentar zitieren)
Kann ich nicht nachvollziehen – kurz ins Internet zu gehen ist doch heutzutage selbstverständlich wie z.B. telefonieren – und dafür ist wohl noch niemand entlassen worden weil er das krank vom Bett aus gemacht hat…
Jasmin(Kommentar zitieren)
Ich meine zumindest, so wie es jetzt im Südkurier beschrieben war, geht es darum sich krank zu melden, mit dem Hinweis “wegen Migräne ist nur im Dunkeln liegen möglich”.
Wer sich krankmeldet und sagt, ich komme grad nicht mehr vom WC runter, wegen eines Magen- Darminfekts, den sollte man auch nicht sehr lange bummelnd vor der Tür sehen.
Für mich ist es unwahrscheinlich, dass wegen _eines_ solchen Vorfalls gekündigt wurde. Wahrscheinlich lag schon mehr vor.
“Ins Internet” ist natürlich ein weites Feld, aber facebook ist doch eher eine Plauder- Kontaktebörse. Sich dort zu tummeln, wenn man im Dunkeln wegen Migräne liegen muss…
Alles weitere ist wohl eher Spekulation und somit nicht beweisbar.
Ute(Kommentar zitieren)
Krise macht die Leute irre
Alles klar! Jetzt fehlt nur noch, dass wir wieder eine Einheitspartei bekommen, sich Denunziantentum ausbreitet und auffälliges Verhalten dokumentiert wird.
Das kann doch nicht wahr sein, dass manche das Verhalten des Chefs noch befürworten. Aber er selber wird irgendwann gehörig auf die Fresse fliegen, vielleicht sogar mit seiner Familie.
ohne_namensnennung(Kommentar zitieren)
Ich meine – wie schon im Artikel geschrieben – dass es schon sehr verschiedene Varianten gibt, die in der Berichterstattung nicht eindeutig waren.
1. Arbeitnehmer auszuspionieren finde ich falsch.
2. Arbeitnehmer können und sollten jedoch auch selbst darauf achten, wie leicht sie ausspioniert werden können.
3. Wenn sich jemand krankmeldet und angibt wegen Migräne im Dunkeln liegen zu müssen, dann kann ich jeden Arbeitgeber verstehen, für die/den längere Facebook-Aktivitäten nicht akzeptabel sind.
Ute(Kommentar zitieren)
Die Kassiererin aus Berlin, die erst einmal gekündigt wurde wegen nem Pfandbon, die Pflegekraft, die wegen einer Malzeit gekündigt wurde, ein chef, der auf facebook spioniert – meiner meinung nach sind die meisten Leute, die so gekündigt werden, sowieso auf der Abschussliste – sonst würde ein vernünftiger Chef die ja wohl kaum feuern? Es wird nur ein Grund gesucht – und das ist in einer Liberalen Gesellschat nicht nötig, das ist eben kündigungsschutz
marius(Kommentar zitieren)