Gefühlte, selbst-gewählte, rechtliche Familie

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Im Alltag ist Familie oft eine Mischung aus zwei Teilen:

Einerseits die rechtliche Familie, nicht selbst ausgesucht, aber offiziell auf jeden Fall die Familie.
Andererseits gibt es bei vielen einen Personenkreis, den man sich selbst wählt, also diejenigen, die man gefühlt als Familie betrachtet.

Bei der rechtlichen Familie wünschen sich manche, es wäre möglich das Verhältnis zur ein oder anderen Person zu beenden.
Bei der gefühlten Familie wünschen sich viele, es wäre möglich das Verhältnis auch rechtlich klarzustellen und zu einem Familienverhältnis zu machen.

Sind diese gesetzlichen Regeln noch zeitgemäß?

Gesetzlich betrachtet gibt es keine gefühlte oder selbst-gewählte Familie. Alles, was anders als über einen Trauschein geregelt werden muss, ist kompliziert, aufwändig und manchmal gar nicht möglich, da die Hürden sehr hoch sind. Beispielsweise ist das Adoptionsrecht sehr vielfältig und erwartet im Grunde weiterhin je einen Elternteil.

Patchworkfamilien

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Im Alltag lassen sich Beziehungen vielfältig gestalten, da können Personen ein- oder ausgeschlossen werden, je nachdem wie es passt, unabhängig davon ob sie rechtlich gesehen zur Familie gehören oder nicht. Bei immer mehr Patchworkfamilien verläuft der Alltag nicht auf Grund der rechtlichen Regeln, sondern die selbst gewählte Familie steht im Vordergrund.

Für den Staat bleibt es jedoch in den meisten Fällen bei der rechtlichen Familie und die selbst gewählte Familie ist völlig irrelevant. Wenn die jeweiligen Menschen es genau so auch haben wollen ist das kein Problem.

Rechtssichere selbst-gewählte Familie

Schwierig ist es jedoch dann, wenn die selbst-gewählte Familie auch rechtlich in jeder Hinsicht Bestand haben soll. Da gibt es leider keine einfachen Möglichkeiten, um die sich stärker verändernden Strukturen abzubilden.

Je häufiger Familienleben nicht mehr beschränkt ist auf die rechtliche Familie, desto weniger passen die Regeln.

Ähnlich wie einen Trauschein, wünsche ich mir eine Möglichkeit Familienbande zu knüpfen, die rechtlich zunächst einmal nicht vorgesehen sind.

Vater, Mutter, Kind selbst-gewählt

Beim familiären Umgang gibt es nach meiner Erfahrung bei rechtlichen und selbst-gewählten Familien Situationen, die nicht zur offiziellen Stellung passen.

In selbst gewählten Familien wird unabhängig von der Rechtslage, meistens die gefühlte Familie gelebt. Sowas wie „Vater, Mutter, Kind“ ist im Alltag ganz normal. Vielfach wissen Außenstehende nicht einmal, dass die Familie rechtlich betrachtet keine Familie ist. Probleme entstehen da meist erst bei rechtlichen Situationen wie dem Erbrecht.

Familienmitgliedern Umgang verbieten

In rechtlichen Familien wird dagegen beispielsweise nach Scheidungen häufig ein Familienende angenommen, obwohl es dieses rechtlich in vielen Teilen nicht gibt. Doch selbst wenn es eine rechtliche Familie ist, kommt es teils zu extremen Situationen. Es gibt sogar Urteile, weil es in Familien darum ging, jemanden von der Trauerfeier eines Familienmitglieds auszuschließen.

Ob ein Umgang mit anderen Menschen familiär ist, hängt offenbar nicht von der rechtlichen Stellung als Familie ab. Warum trotzdem manche weitreichenderen Regelungen  rundum die Familie so eng an der Trauschein-Familie hängen, ist für mich schwer nachvollziehbar.

Familie, Freunde, selbst-gewählte Familie, Nahestehende

Zunächst scheint Familie ein ganz klarer Begriff. Eltern und Kinder bilden eine Familie. Doch da sind noch einige Menschen mehr, Großeltern, Tanten, Onkel, verschwägerte Personen, Schwiegereltern und weitere bei denen es dann oft schon nicht mehr ganz klar ist, wie die Verwandtschaftsbeziehung heißt. Teil der Familie sind zunächst mal rechtlich betrachtet, diejenigen Personen die miteinander verwandt oder verschwägert sind.

Freunde sucht man sich selbst aus, wenn es sehr enge Freunde sind, entsteht daraus zuweilen eine selbst-gewählte Familie.

Nahestehende können alle bisher genannten beinhalten und auch weitere Menschen, die irgendwie dazu gehören, ohne dass sie zu einem selbst in einer direkten Beziehung stehen.

So weit so klar und einfach. Es wäre leicht, wenn sich Menschen auch rechtssicher aussuchen könnten, wer für sie wichtig ist und wer nicht.

Patchworkfamilien

Immer häufiger bleibt es nicht beim ersten ursprünglichen Familienverband. So entstehen Stiefeltern und Stiefkinder. Es gibt Ex-Ehepartner. Manche nutzen den Begriff Ex-Schwiegereltern, obwohl es das rechtlich gesehen nicht gibt. Das Verhältnis „Schwägerschaft“ endet nicht. Wer womöglich 5-mal heiratet, kann auch fünf verschiedene Schwiegereltern haben. Auch Stiefkinder stehen in diesem Verhältnis der Schwägerschaft. Im Erbrecht gibt es einige Hürden, wenn Stiefkinder und Kinder gleich behandelt werden sollen, aber die Schwägerschaft endet auch hier nicht.

Gefühlte, selbst-gewählte, rechtliche Familie

Insbesondere bei allem was familiär ist, ist es selten so, dass es einen Abbruch gibt, nach dem man sich lebenslang aus dem Weg gehen kann und nie wieder sieht.

Obwohl Urteile zum Ausschluss von Familienmitglieder schon zeigen, dass es manchmal sehr weit geht, dass man sich nicht begegnen möchte.


Wünschen darf ich mir alles, die Realität hat damit nicht immer etwas zu tun, denn vieles kann ich nicht ändern.

Ganz egal in welcher rechtlichen familiären Stellung Menschen zueinander stehen: Ich wünsche mir in allen Situationen einen höflich, anständigen fairen Umgang.


3 Antworten zu “Gefühlte, selbst-gewählte, rechtliche Familie”

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